Allgemeine Verkaufsbedingungen 09/2022
1. Anwendung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen
Mit jeder Bestellung bei Lam Plan akzeptiert der Kunde vorbehaltlos die Gesamtheit der unten aufgeführten Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
Die Aufträge des Kunden werden von Lam Plan nur nach Maßgabe dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen registriert, ungeachtet gegenteiliger Klauseln auf den Bestellformularen oder in den Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden, es sei denn, sie wurden von Lam Plan ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
Der Verzicht von Lam Plan auf eine oder mehrere Klauseln der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen bedeutet nicht den Verzicht auf die anderen Klauseln, die gegenüber dem Kunden voll durchsetzbar bleiben.
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen können von Lam Plan jederzeit und ohne vorherige Ankündigung geändert werden, wobei die Änderungen dann für jede nachfolgende Bestellung gelten.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sein Einverständnis mit dem Inhalt der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht die Unterzeichnung dieses Dokuments erfordert.
2. Bestellungen
Der Verkauf ist erst gültig, wenn die Bestellung des Kunden von Lam Plan angenommen wird.
Die Produkte sind zum aktuellen Preis ab Werk oder ab die Offerte ausgeliefert und verrechnet.
den nicht berücksichtigt nur, wenn der Kunde mindestens 15 Tage vor dem bestätigten Liefertermindatum die Information weiterleitet – der Kunde sollte ein neues Bestellformular mit Unterschrift ausfüllen und mit einem eventuellen geänderten Preis.
3. Preise
Die in den Katalogen von Lam Plan angegebenen Preise sind nur Richtwerte und können Lam Plan nicht verpflichten.
Die Rechnungen werden zu dem am Tag der Bestellung gültigen Tarif erstellt.
Die Preise verstehen sich, wenn nicht schriftlich anders angegeben, in Euro und sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer, ab Werk, ohne Verpackung.
Der Kunde trägt daher den jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz, die Transportkosten, etwaige Zölle und Gebühren sowie die Versicherungskosten.
Je nach den vom Kunden gewünschten Spezifikationen können besondere Preiskonditionen gelten, die insbesondere Folgendes betreffen
Lieferfristen und -termine, Zahlungsbedingungen und -voraussetzungen.
Ein spezifisches kommerzielles Angebot wird dann von Lam Plan an den Kunden gesendet.
4. Zahlung
Der Preis ist in voller Höhe und in einer Rate innerhalb von dreißig Tagen, zum Monatsende, ab Rechnungsstellung zu zahlen.
Im Falle eines Zahlungsverzugs kann Lam Plan jeden laufenden Auftrag aussetzen, unbeschadet der Anwendung einer Verzugsstrafe, die am Tag nach dem auf der Rechnung festgelegten Zahlungsdatum fällig wird und auf die Gesamtheit der fälligen Beträge anwendbar ist, in Höhe des dreifachen Zinssatzes, der am Tag der Umsetzung der vorliegenden Bestimmung gilt und von der Europäischen Zentralbank angewendet wird.
Darüber hinaus ist der Kunde gemäß Artikel L 441-6 des Handelsgesetzbuchs verpflichtet, zusätzlich zu den Verzugszinsen eine pauschale Entschädigung in Höhe von 40 Euro für die Inkassokosten zu zahlen. Lam Plan behält sich jedoch das Recht vor, auf Nachweis eine zusätzliche Entschädigung in Höhe der entstandenen Inkassokosten zu fordern, die den Betrag der pauschalen Entschädigung übersteigt.
5. Eigentumsvorbehalt
Lam Plan behält sich das Eigentum an der dem Kunden gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Preises in Hauptforderung, Zinsen und Zubehör vor.
Die Risiken der Ware gehen jedoch mit der Lieferung der Ware und für die Dauer des Eigentumsvorbehalts zugunsten von Lam Plan auf den Kunden über.
Der Kunde verpflichtet sich, vor der vollständigen Bezahlung des Preises einen Versicherungsvertrag abzuschließen, der die Risiken von Verlust, Diebstahl oder Zerstörung der Ware abdeckt.
Unbeschadet einer möglichen Schadensersatzklage kann Lam Plan den Verkauf stornieren und ohne vorherige Ankündigung alle oben genannten Waren zurücknehmen, wenn die Rechnung nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt wurde.
Der Kunde darf die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Preises weder verpfänden noch das Eigentum an ihr übertragen.
Für den Fall, dass der Kunde einem Kollektivverfahren oder einem anderen Ereignis unterliegt, das die Bezahlung der von Lam Plan gelieferten Ware unmöglich macht, und dass die Ware vom Kunden ganz oder teilweise an einen Unterkäufer verkauft wurde, ohne dass der Unterkäufer gegenüber dem Kunden von der Kaufpreisforderung befreit ist, verpflichtet sich der Kunde, Lam Plan unverzüglich alle Informationen zukommen zu lassen, die Lam Plan benötigt, um die Ware auf der Grundlage des vom Unterkäufer noch geschuldeten Preises zurückzufordern
6. Auslieferungen
Liefertermine und -fristen werden nur zu Informationszwecken angegeben und sind nicht garantiert.
In dieser Hinsicht ist die Verpflichtung von Lam Plan eine Verpflichtung der Mittel und nicht eine Verpflichtung des Ergebnisses.
Folglich können eventuelle Lieferverzögerungen nicht zur Stornierung der Bestellung, zur Ablehnung der Ware, zur Zuweisung von Vertragsstrafen oder Schadensersatz führen.
Lam Plan kann nicht für Lieferverzögerungen oder -aussetzungen, Fehler, Störungen, die seinen Dienstleistern und/oder Unterauftragnehmern zuzuschreiben sind, oder für zufällige Ereignisse oder höhere Gewalt, wie sie von der Rechtsprechung der französischen Gerichte anerkannt werden, verantwortlich gemacht werden.
Die Lagerhäuser von Lam Plan sind der Ort der Lieferung.
Von dieser Regel kann nicht dadurch abgewichen werden, dass Lam Plan den Transport der Waren ganz oder teilweise übernimmt.
In einem solchen Fall handelt Lam Plan als einfacher Agent des Kunden, wobei die Risiken des Transports vollständig vom Kunden getragen werden.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt der Transport der Ware auf alleinige Kosten und Gefahr des Kunden per Spedition an die vom Kunden auf dem Bestellformular angegebene Adresse.
Der Kunde ist verpflichtet, den Zustand der Ware bei Erhalt zu prüfen.
Bei fehlender oder beschädigter Ware während des Transportes hat der Kunde bei Erhalt der Ware alle notwendigen Vorbehalte auf dem Liefer- oder Transportauftrag zu formulieren.
Auch diese Vorbehalte müssen dem Beförderer gemäß Artikel L 133-3 des Handelsgesetzbuchs innerhalb von drei Tagen nach Erhalt schriftlich per Einschreiben mit Rückschein bestätigt werden.
Es obliegt dem Kunden, gegebenenfalls Regressansprüche gegen den/die Frachtführer geltend zu machen.
6bis. Rücksendungen
Die Rücklieferung der Ware ausser Nichtübereinstimmung werden innerhalb von 15 Tagen nach der Lieferung akzeptiert, vorbehaltlich einer Mitteilung des Kunden.
Die Frachtkosten und Verpackung sind zum Lasten des Kunden. Die Rücksendung des (der) Produktes (e) muss in die gleiche Verpackung nützen und in gutem Zustand sein. Alle Beschädigungen oder unvollständige Bestellungen werden nicht zurückbezahlt . LAM PLAN behält sich das Recht vor, nach der Qualitätskontrolle eine Rückzahlung oder keine zu tun.
7. Garantie
Die neuen Materialien und Geräte, die von Lam Plan verkauft werden, haben eine Garantie gegen jegliches Fabrikationsrisiko für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem technischen Empfang des für seine Funktion installierten Materials.
Zeigt sich innerhalb des Betrachtungszeitraumes ein Fabrikations- oder Konstruktionsfehler oder ein Qualitätsmangel, so hat der Kunde Lam Plan unverzüglich zu informieren.
Lam Plan verpflichtet sich, nach eigenem Ermessen jeden Betriebsfehler während der Garantiezeit zu beheben, entweder durch Reparatur des Produkts, durch Ersatz oder durch Rückerstattung des Kaufpreises an den Kunden, es sei denn, der Fehler stammt von :
– vom Kunden gelieferten Materialien oder einer von ihm vorgegebenen Konstruktion;
– Vorfälle, die auf zufällige Ereignisse oder höhere Gewalt, normale Abnutzung des Produkts, Fahrlässigkeit seitens des Kunden, mangelnde Überwachung oder Wartung oder nicht bestimmungsgemäßen, ungeeigneten oder unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind;
– Lagerung oder Verpackung, die nicht den professionellen Regeln und Praktiken oder den spezifischen Eigenschaften des Produkts entspricht;
– fehlerhafte Montage oder Ausführung durch den Kunden oder Handlungen eines Dritten;
– Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, die der Kunde oder ein Dritter ohne vorherige Genehmigung von Lam Plan vornimmt.
Zur Vornahme aller Lam Plan notwendig erscheinenden Nachbesserungen und/oder Ersatzlieferungen hat der Kunde Lam Plan die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls entfällt die Gewährleistung von Lam Plan gegenüber dem Kunden.
Die Garantie von Lam Plan ist daher, wie oben angegeben, streng begrenzt.
Durch ausdrückliche Vereinbarung sind alle Schäden, gleich welcher Art, die sich aus einem Mangel der Ware ergeben würden, von der Gewährleistung ausgeschlossen.
8. Montage und Inbetriebnahme
Montage- und Inbetriebnahmearbeiten sind nicht Bestandteil der Lieferung an den Kunden.
Nicht im Lieferumfang enthalten sind Fundamentarbeiten, Elektro-, Hydraulik- und Druckluftanschlüsse, sowie Installationsmaterial.
Diese Arbeiten können jedoch auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers von Lam Plan ausgeführt werden und werden gesondert in Rechnung gestellt.
Erfolgt die Montage oder Inbetriebnahme durch einen Dritten, so gelten ausschließlich die Bedingungen des Dritten.
9. Copyrights
Der Verkäufer behält sich das Urheberrecht an allen Unterlagen jeglicher Art vor. Dem Käufer wird die Lizenz erteilt, ohne weitere Zustimmung des Verkäufers eine begrenzte Anzahl von Kopien der Materialien, ganz oder teilweise, anzufertigen, vorausgesetzt, dass der kopierte Teil die anwendbaren Urheberrechts- und Markenhinweise in Übereinstimmung mit dem Original enthält. Die Vervielfältigung der Texte, Bilder und grafischen Elemente, ganz oder teilweise, zu Werbezwecken ist ohne Genehmigung von Lam Plan strengstens untersagt.
10. Anwendbares Recht
Alle Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen in ihrer Auslegung und Ausführung ausschließlich dem französischen Recht.
11. Zuweisung der Zuständigkeit
Alle Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung und/oder Ausführung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ergeben, sind Gegenstand einer Beratung mit dem Ziel einer gütlichen Einigung.
Kommt eine solche Einigung nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab dem Tag der Entstehung der Streitigkeit zustande, wird die Streitigkeit vor das Handelsgericht Paris gebracht, das allein zuständig ist.
Diese Klausel gilt auch im Falle eines Eilverfahrens, eines Terminsverlangens, eines Nebenantrags, mehrerer Beklagter oder einer Bürgschaftsanfechtung, ohne dass die in den Unterlagen des Kunden enthaltenen Gerichtsstandsklauseln entgegenstehen.